Ortsverband Schönkirchen-Mönkeberg
Ortsverband Schönkirchen-Mönkeberg

 

Carmen Grams-Hinrichsen

vertritt die FDP im Gemeinderat.

 

Die FDP hat in Schönkirchen in der Kommunalwahl 2018 zugelegt und 6,8% (+2,5%) gegenüber der letzten Kommunalwahl erzielt. Hierfür bedanken wir uns ganz herzlich bei allen Wählerinnen und Wählern, die uns das Vertrauen ausgesprochen haben!

 

Leider haben wir ein wesentliches Wahlziel - wieder in Fraktionsstärke in den Gemeinderat einziehen zu können - nicht erreicht. Gleichwohl werden wir unser Stimme nutzen und uns in den nächsten Jahren deutlich und akzentuiert für Schönkirchen zu Wort melden. Wir freuen uns auf die neue Herausforderungen!

 

 

 

Carmen Grams-Hinrichsen ist Spitzenkandidatin der FDP Schönkirchen

 

Der FDP Ortsverband Schönkirchen-Mönkeberg hat in seiner Wahlkreismitgliederversammlung am 21.02.2018 die Kandidatinnen und Kandidaten zur Kommunalwahl 2018 aufgestellt.

 

Als Spitzenkandidatin für die FDP wird Carmen Grams-Hinrichsen zur Kommunalwahl antreten. Weitere Listenkandidatinnen und Listenkandidaten sind Jörn Arens, Heino Schulz, Dominik Völk, Peter Hinrichsen und Annegreth Schulz.

 

Hierzu sagte der Vorsitzende des FDP OV Schönkirchen-Mönkeberg, Dominik Völk: „Ich freue mich, dass mit Carmen Grams-Hinrichsen eine engagierte und im Ort fest verwurzelte Spitzenkandidatin gefunden wurde. Sie ist das neue und dennoch bekannte Gesicht der FDP in Schönkirchen“, so Völk.

 

„Klares Ziel der FDP in der Kommunalwahl ist es, wieder in Fraktionsstärke in der Gemeinde Schönkirchen vertreten zu sein – mit Jörn Arens auf Listenplatz 2 haben wir jemanden gefunden, der die Arbeit der FDP in der Gemeinde mit neuen Impulsen prägen wird“, so der Vorsitzende.

 

Gleichzeitig dankte der Vorsitzende dem langjährigen Gemeindevertreter der FDP, Heino Schulz, für seine Arbeit. Dieser hatte zuletzt als Einzelvertreter der FDP in Kooperation mit der CDU-Fraktion die Interessen vertreten. „Es ist beispielsweise dem hartnäckigen und langjährigen Engagement von Heino Schulz zu verdanken, dass wir endlich vor der Schule im Augustental eine 30km/h-Zone haben oder der Bau des Kindergartens „Kleine Wunder im Hasenkamp“ rechtzeitig in Angriff genommen worden ist. Auch, sein Antrag, endlich am Kirchplatz/Dorfplatz ein öffentliches W-LAN einzurichten, wird von uns weiterverfolgt. Bisher hüllt sich das Amt diesbezüglich in Schweigen“, so Völk.

 

 

Als Direktkandidaten der Wahlkreise treten für die FDP Schönkirchen-Mönkeberg in Schönkirchen an:

 

Wahlkreis 1 – Schönkirchen Nord: Jörn Arens

Wahlkreis 2 – Schönkirchen Ost: Dominik Völk

Wahlkreis 3 – Schönkirchen Mitte: Carmen Grams-Hinrichsen

Wahlkreis 4 – Anschütz Nord: Heino Schulz

Wahlkreis 5a – Anschütz Süd: Peter Hinrichsen

Wahlkreis 5b – Schönkirchen Süd: Annegreth Schulz.

 

 

 

 

 

Das hat uns in der Vergangenheit bewegt:

 

 

Rinkenberg-Ost

Unverständnis über die Entscheidung, die Seilbahn aus dem zweiten geplanten Kinderspielplatz auf den sog. "Gildeplatz" zu verlagern.

 

Die Entscheidung, eine Seilbahn nicht auf dem Kinderspielplatz, sondern auf der sog. „Gildewiese“ zu errichten, ist nicht nachvollziehbar. Kinder und Eltern aus dem ersten Bauabschnitt warten bereits seit Jahren auf die Errichtung des zweiten Spielplatzes – Kinder und Eltern aus dem zweiten Bauabschnitt haben gegenüber dem Vorstand der FDP ebenfalls bestätigt, dass die jetzt vorgesehene Anordnung der Spielplätze ein Kaufgrund war. Es herrscht Unverständnis darüber, dass der Bau gestoppt und die Seilbahn (und damit ein Teil der Spielmöglichkeiten) woanders errichtet werden soll. Eine höhere Lärmbelastung durch diese Seilbahn wird außerdem angezweifelt.
 
Die FDP wird das Thema weiter verfolgen und beantragen, diese Thematik auch auf einer Gemeinderatssitzung weiter zu erörtern.
 
Und zwar auch aus folgenden Gründen:
 
Hinsichtlich der Errichtung einer Seilbahn außerhalb des im B-Plan Nr. 36 der Gemeinde Schönkirchen ausgewiesenen zweiten Kinderspielplatzes bestehen aus Sicht der FDP Schönkirchen-Mönkeberg rechtliche Bedenken:
 
  1. Wenn eine Seilbahn nicht auf einem im B-Plan ausgewiesenen Kinderspielplatz, sondern auf der sog. „Gildewiese“ errichtet werden soll, bestehen planungsrechtliche Bedenken. Die sog. „Gildewiese“ ist im B-Plan als „Festwiese“ ausgewiesen. Ob hier Spielgeräte aufgestellt werden können, ist deshalb schon fraglich.

    a) Regelmäßig bedeutet die Bezeichnung „Spielplatz“ eine öffentliche Fläche, auf der die Errichtung und Benutzung von Spielflächen und Spielgeräten für alle Altersgruppenzulässig ist.
    b) Unter „Festwiese“ ist regelmäßig eine Fläche zu verstehen, die eine Durchführung kultureller Veranstaltungen ermöglicht und reglmäßig von einer Bebauung freizuhalten ist.

Insofern ist fraglich, ob hier überhaupt die Errichtung einer Seilbahn rechtssicher möglich ist? Hier ist mit (einem nicht ganz unberechtigten) Drittwiderspruch der dortigen Anwohner zu rechnen.
 
  1. Nicht berücksichtigt wird bei einer Verlagerungsentscheidung, dass die Grundstückseigentümer im Rinkenberg-Ost beim Kauf des Grundstückes entsprechend "eingepreiste" Erschließungskosten entrichtet haben. Hier ist ein Teil für die vorgesehenen Spielgeräte veranschlagt. Die Grundstückseigentümer im Rinkenberg-Ost haben deshalb auch kein Interesse daran, dass die gezahlten Erschließungskosten außerhalb des Baugebietes verwendet werden.

    Auch an dieser Stelle ist schon fraglich, ob die für die Spielgeräte „gebundenen“ Gelder außerhalb des vorgesehenen Bereich im Gemeindegebiet verwendet werden dürfen (und auch der Bauträger in seinen Entscheidungen, wo Geräte aufgestellt werden dürfen, entsprechende "Freiheiten" hat) – hier erwarten wir eine klare Rechtsauskunft von Seiten des Bürgermeisters. 
     
  2. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass es  keinen Anspruch auf die Errichtung einer Seilbahn gibt. Gleichwohl ist die Frage nach einer Kompensation zu stellen, sollte die Seilbahn womöglich gar nicht oder eben außerhalb des Baugebietes errichtet werden. Werden stattdessen andere Spielgeräte angeschafft? Bekommen die Grundstückseigentümer eine anteilige Erstattung für die "Ersparnis"? Falls nein, wer profitiert davon, dass das Geld nicht ausgegeben wird? Die Gemeinde? Der Bauträger?
 
Darüber hinaus wird von Seiten der FDP Schönkirchen-Mönkeberg das intransparente Verfahren bemängelt: Es war die FDP, die in einem Ideenwettbewerb die Kinder und Jugendlichen überhaupt an einem „Verfahren“ beteiligt hat – nicht die Gemeinde, obwohl sie gem. § 47 f Gemeindeordnung gehalten ist, „bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise zu beteiligen“. Das ist bei der Aufstellung des B-Planes nicht passiert und mit der Übertragung der Planung auf den Bauträger letztendlich „unterlaufen“ worden.
 
Dieses intransparente Verfahren wird nunmehr durch intransparente Entscheidungen fortgesetzt: Anwohner im Baugebiet erhalten auf Nachfrage die Auskunft, dass die Verlagerung bereits „politisch entschieden“ worden sei – uns ist nicht bekannt, dass diese Entscheidung im Rahmen einer Gemeinderatssitzung mit angemeldeten Tagesordnungspunkt erfolgt ist.
 
Genau das werden wir aber nachholen: Der Vertreter der FDP im Gemeinderat, Heino Schulz, wird das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung setzen lassen – ein entsprechender Antrag ist hier in Vorbereitung. 
 
Zur Historie:
Es sind im B-Plan Nr. 36 der Gemeinde Schönkirchen für das Neubaugebiet "Rinkenberg-Ost" zwei Kinderspielplätze eingezeichnet. Der Auszug aus dem B-Plan war beispielsweise auch Bestandteil des Exposes des Bauträgers bzw. Verkäufers. Jeder hatte die Möglichkeit, sich "sein Grundstück" auch nach diesen Kriterien auszusuchen.
 
Darüber hinaus war sogar die Absicht des Bauträgers bekannt, auf dem jetzt zu errichtenden zweite Kinderspielplatz eine Seilbahn zu errichten.
 

Von Seite des Bauträgers wurde auch in Verkaufsgesprächen immer darauf hingewiesen, dass der zweite Kinderspielplatz ein Abenteuerspielplatz werden wird. Das war ein Kaufargument für die Eltern! Hier können Kinder unterschiedlichen Alters (die „Kleinen“ auf Spielplatz 1 – die „Großen“ auf Spielplatz 2) gleichzeitig beaufsichtigt werden. Das ist planerisch gut gemacht!

Mit der Verlagerung der Seilbahn wird die Beaufsichtigung der Kinder aber unmöglich. Denn wer die Seilbahn nutzen will, muss das Baugebiet verlassen und wird in einem Bereich spielen, der von den Eltern, die womöglich ihre jüngeren Kinder zeitgleich auf dem ersten Spielplatz beaufsichtigen müssen, nicht eingesehen werden kann. Gleichzeitig wird die auf dem Gildeplatz vorhandene Bolzmöglichkeit eingeschränkt.

Kommunalwahlprogramm 2018

 

Für ein l(i)ebenswertes Schönkirchen!

 

Schönkirchen und die dazu gehörenden Ortschaften sind unsere Heimat. Wir wollen diese für die Herausforderungen an die Zukunft ertüchtigen und für künftige Generationen attraktiv gestalten. Sicheres, gesundes und gutes Leben, Wohnen und Arbeiten sowie eine aktive Gemeinde sind unser Ziel.

 

Für Schönkirchen wollen wir deshalb:

  • die Infrastruktur unseres Ortes ausbauen und ertüchtigen.

     

Das bedeutet für uns:

  • sichere Radwege und gute Verkehrsanbindungen

  • eine Verbesserung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden.

  • öffentliches WLAN an möglichst allen öffentlichen Plätzen und Einrichtungen der Gemeinde.

  • attraktive Einkaufsmöglichkeiten im Ort.

  • Die Stärkung von Handwerk, Gewerbe, und Industrie im Gewerbegebiet Schönkirchen.
  • die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Apotherkerinnen und Apothekern sowie weiteren Gesundheitsberufen unterstützen und die vorhandene Infrastruktur stärken.

     

  • Wir wollen für Schönkirchen ein Gesamtkonzept entwickeln. Anstatt nur Teilgebiete zu planen und einzelnen Bauabschnitte auszuweisen, sollen unter Einbeziehung von Schönkirchen, Schönhorst und Flüggendorf unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Orte getroffen werden.

  • die kulturellen Angebote im Ort stärken

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